Raumordnung

Revision April 2018: Entwurf

Ruum42 Raumordnung Rev3 2018-04.pdf

Stand: 12. September 2017

 Ruum42 Raumordnung Rev2.pdf

Be excellent to each other!

  1. Vollmitglieder haben selbständigen Zugang zum Ruum42, schliessen auf und das letzte wieder ab; Supportmitglieder besuchen den Ruum42 zusammen mit Vollmitgliedern.
  2. Tiere und illegale Drogen haben keinen Zutritt.
  3. Während den Öffnungszeiten der Garage Enzler gilt auf dem Vorplatz absolutes Parkverbot; abends ist der Fahrzeughalter dauernd im Ruum42 und kann die Zufahrt sofort freigeben.
  4. Auf die Nachbarn wird Rücksicht genommen; ab 22:00 gilt Nachtruhe.
  5. Jeder räumt seine Unordnung auf und seinen Dreck weg - bevor er geht!
  6. Abfall und Leergut wird in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt; Feuchtabfälle nur im Ochsner-Kübel.
  7. Das WC wird ausschliesslich im Sitzen benutzt.
  8. Geraucht wird draussen - und so dass nichts reinzieht.
  9. Der Letzte schliesst alle Fenster, löscht alle Lichter (auch WC) und kippt den Hauptschalter.
  10. Persönliches Eigentum wird angeschrieben.
  11. Inventar wird nicht ausgeliehen.
  12. Es gilt on- und offline das Gesetz.
  13. Anweisungen des Hauswarts und jedes Vorstandsmitglieds zur Raumordnung ist Folge zu leisten.
  14. Jedes Vorstandsmitglied kann Ausnahmen bewilligen oder ein Hausverbot aussprechen.

Küchenordnung

  • Es gibt keine offzielle Preisliste. Ein Konsumationsbeitrag kommt (unaufgefordert) in die Kasse.
  • Die Küche wird immer (und vor der Arbeit an anderen Projekten) sauber hinterlassen.
  • Feuchtabfälle werden sofort im Ochsner-Kübel vor der Türe entsorgt.
  • Essensreste sind mit Namen und Datum anzuschreiben und verschlossen im Essenskühlschrank zu lagern.
  • Unerschlossene, nicht angeschriebene, überzählige, ungeniessbare oder fehlplatzierte Essensreste werden unangekündigt und entschädigungslos entsorgt.
  • Wer den Grill anzündet, ist dafür verantwortlich, dass er geputzt wird.
  • Geschirr kommt in die Geschirrspülmaschine oder wird sofort von Hand gespült.

Alte Versionen

Entwurf 2017-09-14

Ruum42 Raumordnung.pdf
Ruum42 Raumordnung.odt

Stand: 9. September 2017

  • Der Linuxtreff am Dienstagabend ist offen für alle, am Donnerstagabend ist Mitgliederabend. Das letzte Vollmitglied schliesst jeweils den Ruum42.
  • Support-Mitglieder haben Zugang nur bei Anweisenheit eines Vollmitglieds, das die Verantwortung für die Raumnutzung trägt.
  • Im Ruum42 ist Rauchverbot. Beim Rauchen vor dem Ruum ist darauf zu achten, dass kein Rauch in den Ruum42 gelangt.
  • Im Ruum42 sind Drogen verboten.
  • Es gelten die öffentlichen Nachtruhe-Regelungen.
  • Der Abfall und Leergut ist in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
  • Der Ruum42 ist in sauberem Zustand zu hinterlassen. Der genutzte Arbeitsplatz ist vor Verlassen des Raumes aufzuräumen und zu reinigen.
  • Bei der Nutzung des Internets ist Recht und Gesetz zu wahren.
  • Fahrzeuge können ausserhalb der Geschäftszeiten in der Einfahrt der Garage Enzler abgestellt werden. Vorausgesetzt es wird die Visitenkarte der Garage Enzler und eine Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe gelegt. Der Fahrzeuglenker ist entweder im Ruum42 oder hinterlegt seinen Schlüssel, damit sein Auto bei Bedarf umparkiert werden kann.
  • Beim Verlassen des Ruum42 sind das Licht (auch im WC) und der Hauptschalter auzuschalten.
  • Das WC ist ausschliesslich im Sitzen zu benutzen.
  • Beim Verlassen des Ruum42 sind die Fenster und Türen zu schliessen.
  • Essen und Getränke stehen zur Verfügung. Ein Unkostenbeitrag soll unaufgefordert in der Kasse hinterlegt werden.
  • Nach Nutzung der Küche ist diese jederzeit sauber zu hinterlassen. Essensreste sind sofort zu versorgen oder zu entsorgen.
  • Zum Basteln darf nur das entsprechend gekennzeichnete Material verwendet werden.
  • Es gilt im Ruum42 ein allgemeines Tierverbot. Ausnahmen können vom Vorstand bewilligt werden.
  • Wer den Grill nutzt, ist auch für die Reinigung verantwortlich.
  • Vereinseigentum und Kücheninventar werden nicht für private Zwecke ausgeliehen. Ausnahmen sind vom Vorstand zu genehmigen.
  • Den Anweisungen des Hauswarts bezüglich Einhalten der Hausordnung ist Folge zu leisten.
  • Be excellent to each other!
  • Bei groben Verstössen gegen die Hausordnung kann jedes Vorstandsmitglied ein Hausverbot aussprechen. Ein Hausverbot wird dem Vorstand sofort kommuniziert. Rekursinstanz ist der Vorstand.

Stand: 6. September 2013

  • Im Ruum42 ist Rauchverbot.
  • Es gelten die öffentlichen Nachtruhe Regelungen.
  • Der Abfall und Leergut ist in den dafür Abfallbehältern zu entsorgen.
  • Der Ruum42 ist in sauberem Zustand zu hinterlassen. Allenfalls ist der Staubsauger zu verwenden.
  • Bei der Nutzung des Internets ist Recht und Gesetz zu wahren.
  • Fahrzeuge können in der Einfahrt der Garage Enzler abgestellt werden. Vorausgesetzt es wird die Visitenkarte der Garage Enzler und ein Telefonnummer unter welcher der Fahrzeuglenker Zeitnah erreichbar ist, hinter der Windschutzscheibe gelegt.
  • Beim Verlassen des Ruum42 ist das Licht, die Steckleiste bei der Türe und jene im Schrank abzuschalten.
  • Beim Verlassen des Ruum42 sind die Fenster und Türen zu schliessen.
  • Essen und Getränke stehen zur Verfügung. Ein Unkostenbeitrag soll unaufgefordert in der Kasse hinterlegt werden.
  • Zum Basteln darf nur das entsprechend gekennzeichnete Material verwendet werden.
  • Es gilt im Ruum42 ein allgemeines Tierverbot. Ausnahmen können vom Vorstand bewilligt werden.
  • Wer den Grill anzündet ist verantwortlich ihn zu putzen.